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   VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15   

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VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15 (https://dejure.org/2016,10688)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.04.2016 - 7 K 4633/15 (https://dejure.org/2016,10688)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. April 2016 - 7 K 4633/15 (https://dejure.org/2016,10688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit von Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts; hier ärztliche Stellungnahme zur Reisefähigkeit des Mandanten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltlicher Aufwand bei einer auf Bitten des Rechtsanwalts durch den behandelnden Facharzt eigens verfassten ärztlichen Stellungnahme

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 45 Abs 1 RVG, § 46 Abs 1 RVG, § 56 RVG
    Erforderlichkeit von Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts; hier ärztliche Stellungnahme zur Reisefähigkeit des Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 45 Abs. 1; RVG § 46 Abs. 1; RVG § 56
    Prozesskostenhilfe - Abschiebung; Fachärztliches Attest; Auslagen; Beiordnung; Erinnerung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; Vergütungsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Karlsruhe, 11.12.2014 - 4 K 3625/14

    Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Aus den Regelungen der §§ 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 Satz 1, 56 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 RVG ergibt sich, dass Beteiligte des streitigen Erinnerungsverfahrens der beigeordnete Rechtsanwalt und die Staatskasse sind und nicht die Beteiligten des zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2012 - 17 E 1204/11 - juris; ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris).

    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschluss vom 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).

  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 25 W 94/13

    Gewährung eines Kostenvorschusses an den PKH-Anwalt für ein Privatgutachten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Hätte die Erinnerungsführerin die fachärztliche Dokumentation nicht beschafft und im gerichtlichen Verfahren vorgelegt, wäre der Antrag ihrer Mandanten aller Voraussicht nach abgelehnt worden (vgl. auch zur Frage, wann die Einholung eines Privatgutachtens erforderlich ist und daher im Rahmen von § 162 Abs. 1 VwGO erstattungsfähig VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2015 - 3 S 2431/14 -, juris, sowie zur Erstattungsfähigkeit eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens im zivilgerichtlichen Verfahren OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013 - I-25 W 94/13, 25 W 94/13 -, juris, Rn. 12 m.w.N. aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Dies ergibt sich hier daraus, dass es nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung im Rahmen der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Abschiebungen erforderlich ist, dass ein Antragsteller, soweit er sich auf eine bestehende Erkrankung und eine daraus resultierenden Reiseunfähigkeit beruft, diese Umstände mit einem hinreichend substantiierten fachärztlichen Attest glaubhaft macht (vgl. zu den Anforderungen an die Substantiierung nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - 17 E 1204/11

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Aus den Regelungen der §§ 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 Satz 1, 56 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 RVG ergibt sich, dass Beteiligte des streitigen Erinnerungsverfahrens der beigeordnete Rechtsanwalt und die Staatskasse sind und nicht die Beteiligten des zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2012 - 17 E 1204/11 - juris; ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.12.2009 - 3 M 58/09

    Behörde; Aktenkopie; Erstattungsfähigkeit der Ablichtungskosten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Diese gesetzliche Begrenzung des Erstattungsanspruchs auf die notwendigen bzw. erforderlichen Auslagen bringt den das Kostenrecht allgemein beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz und das daraus folgende Gebot sparsamer Prozessführung zum Ausdruck (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.12.2009 - 3 M 58/09 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschluss vom 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
  • OVG Berlin, 02.03.1993 - 7 K 18.91

    Klageerhebung; Zeitpunkt; Prozeßkostenhilfe; Erstinstanzliches Verfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschluss vom 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.1989 - 2 WF 125/88
    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15
    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschluss vom 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
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